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C: Kraftfahrzeuge über 7,5
t, auch mit Anhänger bis 750kg.
CE: Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und einem
Anhänger über 750 kg.
C1:Kraftfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t, auch mit
Anhänger bis 750 kg.
C1E: Kombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und
Anhänger über 750kg, sofern das Gewicht des Anhängers
nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist und
die Kombination 12 t nicht über- schreitet. |
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