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B: Kfz bis 3,5 t und neun
Sitzen, auch mit Anhänger bis 750 kg, oder wenn das zul.
Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des
Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zul. Gewicht des
Zuges 3,5 t nicht übersteigt.
BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
einem Anhänger, die als Gespann nicht unter B fallen.
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